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AHV und IVAuch Studenten müssen AHV-Beiträge bezahlen!
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invaliden-versicherung (IV) sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) gehören zum schweizerischen Sozialversicherungssystem. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind hier versichert und müssen Beiträge bezahlen. Das gilt auch für Studenten. Der obligatorische AHV-Mindestbeitrag beträgt 455 Franken pro Jahr. Dazu kommen je nach Kanton der besuchten Ausbildungsstätte noch Verwaltungskosten von bis zu 3%. Vollzeitstudenten müssen diese Beiträge ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bezahlen.

AHV-Beträge aus Nebenjobs können verrechnet werden
Erwerbstätige Studenten sind schon nach Vollendung des 17. Alters-jahres verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen. Wer als Student einen Nebenjob hat, bekommt aber ohnehin über den Arbeitgeber AHV-Beiträge vom Lohn abgezogen. Diese Beiträge können mit den obligatorischen 455Franken AHV-Beitrag verrechnet werden. Auch AHV-Beiträge von weniger als 455 Franken können angerechnet werden. Die betreffenden Studenten müssen in diesem Fall nur noch die Differenz bezahlen. Deshalb ist es wichtig, alle Lohnausweise der Arbeitgeber aufzubewahren: Kopien von ihnen müssen dem Gesuch auf teilweise oder vollständige Befreiung des Mindestbeitrags beigefügt werden.
Für Studenten mit einem Nebenjob ist es aber auch möglich, sich teilweise oder ganz von den geforderten 455 Franken zu befreien: Wurde vom Erwerbseinkommen bereits mehr als 455 Franken AHV-Beiträge bezahlt, entfällt die Rechnung ganz. Arbeitet man jedoch mehr als 30 Prozent, muss in die Pensionskasse eingezahlt werden.
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Verzeichnis aller öffentlichen Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Schweiz mit Zugang zu Onlinekatalogen. Die Betreiberin Switch ist eine Stiftung der Schweizer-ischen Eidgenossenschaft und acht Hochschulkantonen.

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Netzwerk von Bibliotheken und Informationsstellen in der Schweiz. Im Nebis sind über 80 Bibliothe-ken von Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungsanstalten aus allen Sprachregionen zu-sammengeschlossen. Der Nebis Katalog verzeichnet insgesamt über 3 Millionen Titel. Die meisten Dokumente können online bestellt werden.  

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Laufend aktualisierte Sammlung der Schweizer Gesetzestexte mit Suchfunktion und Links zum Obligationenrecht und dem Zivilgesetzbuch. Die Daten stammen von der Bundeskanzlei, die Site wird aber von einer Privatfirma betrieben.

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Die Bundesversammlung präsentiert sich mit einem eigenen Portal. Man findet biographische Daten zu allen Parlamentariern, die politische Zusammensetzung der Kammern, Berichte und Dokumente zur aktuellen Session, Dossiers und eine kleine Staatskunde.

Der Schweizerische Bundesrat

Hier wird nicht nur die Regierung der Schweiz vorgestellt, man findet auch Protokolle der Bundesrats-sitzungen, Personenporträts der amtierenden und ehemaligen Bundes-räte, Ansprachen, Ziele und den aktuellsten Geschäftsbericht.

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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft bieten eine übersichtliche Einstiegs-seite mit Suchfunktion an. An prominenter Stelle sind E-Mail- und Postadres-sen zu finden. Ein weiterer Link führt zur Systematischen Sammlung des Bundesrechts.

The European Library

Gleichzeitige Suche in den Beständen von 32 europäischen Nationalbibliotheken, die an der European Library beteiligt sind. Die vorhandenen Materialien liegen sowohl digital (Bücher, Poster, Tonaufnahmen, Videos etc.) als auch nicht-digital vor.

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Die amerikanische Library of Congress ist die grösste Bibliothek der Welt. Der Katalog erfasst mehrere Millionen Bücher, Ton- und Bildaufnahmen, Karten, Fotos und Manuskripte.

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